Nach den Anschlägen von Paris wurde von der EU-Kommission ein Vorschlag
zur Änderung der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen vorgelegt. Dieser Vorschlag wird derzeit auch auf Bundesebene diskutiert.

Nachfolgend stellen wir Aspekte zu diesem Thema zusammen:

Vorab einige grundsätzliche Fakten:
• Das deutsche Waffenrecht ist bereits eines der strengsten in ganz Europa
• In Deutschland sind viele Waffenkategorien meldepflichtig, die in nahezu allen anderen Staaten frei, bzw. so gut wie frei sind (z.B. Leuchtpistolen, mehrläufige Vorderladerwaffen, Gewehre bis i.d.R. Baujahr 1890 usw.)
• Jede legale Waffe ist registriert, d.h. es ist bekannt, wo diese ist, wer sie besitzt usw.
• eine Weitergabe, egal auf welchem Weg setzt voraus, dass der Besitzer vorab prüft, dass der Erwerber die nötige Berechtigung besitzt. Sowohl der Verkäufer als auch der Erwerber müssen binnen 14 Tagen dies den Behörden anzeigen und in dieser Frist die Waffe ein- bzw. austragen lassen. Diese sichere Vorgehensweise trifft auf jedweden Handel mit legalen Waffen in Deutschland zu, auch auf den Internethandel. Wir haben hier keine Lücke.
• Bei der Abgabe ins Ausland benötigt der Berechtigte eine Importerlaubnis des Erwerbers. Diese muss er der eigenen Behörde vorlegen und eine Exportgenehmigung beantragen. Erst dann kann die Abgabe der Waffe erfolgen.
• Jeder Besitzer einer legalen und damit registrierten Waffe weiß, dass er sicher identifiziert wird, wenn etwas mit seiner Waffe passiert bzw. er diese einem Unberechtigten überlässt.
• Der hohe Bestand an illegalen Schusswaffen verändert sich durch die in der geplanten neuen Richtlinie angedachten Maßnahmen in keiner Weise.
• Das eigentliche Problem des illegalen Handels bleibt absolut unberührt.
• Der Vorschlag kann und wird an dem Handel mit illegalen Waffen und dem Terrorismus nichts ändern. Er richtet sich ausschließlich gegen den legalen privaten Waffenbesitz, der jetzt schon umfassend und vollständig kontrolliert ist.
• Die bei Terrorakten genutzten Waffen sind so gut wie immer vollautomatische Waffen (Sturmgewehre wie die Kalaschnikov oder Maschinenpistolen) aktueller Produktion. Diese fallen in Deutschland unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und werden durch das Waffengesetz sowieso nicht erfasst. Antike Vollautomaten sind verbotene Gegenstände. Für den Erwerb/ Besitz einer solchen Waffe sind die Auflagen extrem hoch: BKA-Ausnahmegenehmigung mit jährlicher Meldepflicht, regelmäßige behördliche Kontrollen, sehr hohe Anforderungen an die Aufbewahrung und beim Transport usw.
• Seit 1984 ist in England der private Besitz von Kurzwaffen faktisch abgeschafft worden. England hat deutlich mehr Tötungsdelikte durch Schusswaffen als z.B. Deutschland. Die Quote nimmt anders als in Deutschland seit 1996 nicht mehr ab usw.
• In Deutschland wären 1.450 Mio. legale Besitzer scharfer Waffen mehr oder minder betroffen.

 

Zu den Einzelthemen:

1. Halbautomaten:
• Liest man den Entwurf genau durch, dann wären neben den Langwaffen auch Kurzwaffen betroffen und damit fast jeder Berechtigte.
• Aber auch bei den halbautomatischen Langwaffen gäbe es sehr viele Betroffene. Sowohl für Sportschützen als auch Jäger (Drückjagd) ebenso wie Sammler spielen diese eine bedeutende Rolle.
• Alle legalen Halbautomaten entsprechen in ihrer Bauform geltendem Recht!
• Jede Halbautomatische Waffe kann mit einem gewissen Aufwand zu einer automatischen umgebaut werden, dabei ist das Aussehen absolut nebensächlich ebenso wie der Umstand ob es ein legaler Umbau einer automatischen zur halbautomatischen Waffe ist, oder ein Halbautomat, der von vornherein als solcher entwickelt wurde.
• ein derartiger Umbau ist illegal!
• ein Umbau ist nicht ohne weiteres machbar, wesentliche Teile einer Waffe darf auch nur ein Berechtigter (i.d.R. Büchsenmacher) im Rahmen seiner Berechtigung ändern.
• Solange illegale Vollautomaten relativ leicht erwerbbar sind, ist dies nur ein Scheingefecht.
• Die Werte halbautomatischer moderner Langwaffen liegen i.d.R. zwischen 1000,- bis 3000,- €, die halbautomatischen Langwaffen aus dem zweiten Weltkrieg können sogar deutlich höher gehen.
• Ohne angemessene (wertgerechte) Entschädigung wäre ein Verbot ein extremer Eingriff in den Besitz unbescholtener Bürger und damit mit unserer Wertevorstellung nicht vereinbar.

 

2. Onlinehandel
• Im Onlinehandel finden Käufer und Verkäufer zusammen. Die Abwicklung (An-Abmeldung, Versand usw.) sind absolut identisch zum Verkauf über Inserat in einer Fachzeitschrift oder auf einer Börse usw.
• Der Onlinehandel ist transparenter und noch besser überwachbar als alle anderen Formen des Handels, wo die Behörde die Veränderung erst bei der An-/Abmeldung erfassen kann. Der Onlinehandel ist sehr gut „einsehbar“ und damit auch sehr gut kontrollierbar.
• Der Verkauf einer illegalen Waffe online, über die bekannten Plattformen für legalen Handel, wäre für viele sichtbar und das Risiko für den Verkäufer ist sehr groß sehr schnell entdeckt zu werden. Auch Drogen wird niemand, der klar denken kann, über Ebay anbieten.
• Die Bewertungen der Verkäufer und Käufer im Online-Handel zeigen ferner schnell und für jeden sichtbar auf, ob der Partner zuverlässig ist. Dies bietet sogar einen Sicherheitsvorteil gegenüber einem Verkauf z.B. über Inserat oder bei einer Börse.
• International: Der heutige Prozess (siehe grundsätzliche Fakten) mit Import- und Exportgenehmigung ist bereits sehr sicher. Hier wäre eine sinnvolle Verbesserung, dass der Versand immer an z.B. die örtliche Polizei- oder Waffenbehörde des Käufers erfolgen muss. Diese kann dann auch noch einmal die Berechtigung des Erwerbers prüfen. Erst dann geht die Waffe in die Hände des privaten Besitzers. Ein Weg in die Illegalität legaler Waffen wäre damit, trotz unterschiedlicher Gesetze in den verschiedenen Mitgliedsstaaten, ausgeschlossen.
• Verkäufer muss immer an die Behörde des Käufers senden.

 

3. Erweiterte Kennzeichnungs- bzw. Meldepflichten für Waffenteile
• Alle wesentlichen Teile einer Waffe (Lauf, Verschluss, …) müssen heute bereits wie die ganze Waffe angemeldet werden.
• Der Besitzer nicht registrierter und damit illegaler Teile wird ebenso wie bei einer illegalen Waffe diese nicht melden, wenn er sich dessen bewusst ist. Es wird so gut wie keine einzige illegale Waffe oder Teile davon in die Legalität bringen.
• Die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf nicht wesentliche Teile wäre mit enormem Aufwand für die Besitzer und auch Behörden ohne jeglichen Sicherheitsgewinn verbunden. Ohne Meldepflicht wäre es absolut unsinnig. Ohne die wesentlichen Teile einer Waffe, die schon heute gemeldet sein müssen, geht von diesen Teilen keinerlei Gefahr aus.
• Bei den Sammlerwaffen ist jede Veränderung vom Originalzustand mit einer erheblichen Wertreduzierung verbunden. Ein sogenannter Fremdstempel oder z.B. Neubeschuss kann schon zu 30 % Minderung führen, insbesondere bei den wertvollen und seltenen Exemplaren.
• Die Kennzeichnungspflicht macht, wenn überhaupt, nur bei Waffen Sinn, die keinerlei Kennzeichnung haben.

 

4. Gaspistolen:
• Gaspistolen älteren Datums sind teilweise in hoher Qualität gefertigt, die mit einem gewissen Aufwand in eine scharfe Waffe geändert werden können.
• Für Terroristen etc. sind diese Waffen mit Sicherheit irrelevant.
• Gaspistolen neueren Datums sind durch konstruktive Maßnahmen für einen Umbau ungeeignet. Die Qualität (Spritzgruß usw.) ist so ausgelegt, dass sie einen scharfen Schuss nach einem Umbau mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht schadlos überleben wird.
• Es gibt keine belastbaren Zahlen, wie viele Gaspistolen im Umlauf sind, aber alleine die jüngsten Zahlen zur Beantragung des sog. kleinen Waffenscheins, der zum Führen vorgeschrieben ist, lässt vermuten, dass es um sehr viele Gaspistolen geht.
• Ob jeder, der sich z.B. aus der Sorge vor Übergriffen und der Sorge, dass der Staat ihn nicht ausreichend schützt/ schützen kann, eine Gaspistole zugelegt hat, diese ohne weiteres abgibt oder anmeldet, ist fraglich. Das bedeutet, die vorgesehenen Maßnahmen würden auf dem Papier zu einem sprunghaften Anstieg illegaler Waffen im Volk führen. Diese schiere Anzahl würde das Unrechtsbewusstsein gegenüber illegalen, scharfen Waffen relativieren.
• Es müsste dann wenigstens eine wertgerechte Entschädigung erfolgen, sonst dürfte nahezu jegliche Motivation dazu fehlen, zumal ja das Risiko entdeckt zu werden recht gering ist. Der Wert liegt üblicherweise zwischen 50,- bis 150,- €. Bei einer extrem konservativen Schätzung von 1 Mio. Stk. wären das schon eine respektable Summe von 50 – 150 Mio. €, und das für keinen oder minimalen Sicherheitsgewinn. Es wird dadurch aber sicher kein einziger Terrorakt auch nur erschwert, geschweige denn verhindert.

 

5. Dekowaffen
• Vollautomatische Waffen, die zu sog. Dekowaffen umgebaut sind, haben oft sehr hohe Werte. Insbesondere Waffen aus dem ersten und zweiten Weltkrieg beginnen bei einem brauchbaren (= mäßigem) Zustand oft erst ab 1.000 €. Ein gutes Sturmgewehr 44 z.B. liegt bei 3.500 €, in Top-Zustand leicht bis 6.000 €. Ein MG 34 liegt z.B. zwischen 2.000 – 5.000 €.
• Der Bestand dieser legal zu Dekowaffen geänderten Automaten ist sicher nicht gering. Da diese im Originalzustand nicht legal erwerbbar sind und noch nie legal erwerbbar waren (nur mit BKA Ausnahmegenehmigung), sind diese als Deko relativ beliebt.
• Solche Waffen wird ohne angemessene Entschädigung kaum jemand abliefern. Ob es nur wenige 100.000 Stk oder ggf. im 7-stelligen Bereich liegt, ist schwer zu sagen.
• Dekowaffen, die nach dem in Deutschland vorgeschrieben Standard geändert sind, können nicht mehr zu akzeptablen Kosten rückgebaut werden.
U.a. muss der Verschluss im 45°-Winkel abgeschliffen und der Lauf muss geschlitzt oder mit mehreren Bohrungen im Laufdurchmesser versehen sein.
Damit sind die wesentlichen Teile dieser Waffen zerstört! Wer eine solche Waffe wieder rückbauen will, benötigt diese Teile im Ur-Zustand. Wenn er diese Teile hat, dann hat er aber sicher auch die unwesentlichen und freien Teile dazu, d.h. er hat eine illegale automatische Waffe und muss keine Deko rückbauen.
Oder er könnte die Teile mit erheblichem Aufwand neu fertigen, dann kann er aber auch den Rest neu fertigen. Wer dazu in der Lage ist, der fertigt dann aber mit weit geringerem Aufwand eine moderne MP wie z.B. die Uzi, da diese viel einfacher gebaut sind.
• Am illegalen Bestand vollautomatischer Waffen, die auch weit billiger zu bekommen sind, ändert sich damit rein gar nichts.
• Die oben erwähnten Waffen aus dem WW 2 und erst recht aus dem WW 1 spielen
auch keine Rollen bei Terrorangriffen. Hier sind „moderne“ Automaten wie z.B. die Kalaschnikov, das A16/M16, Maschinenpistolen wie die Uzi gefragt. Alle diese Waffen sind weltweit massenhaft vorhanden, günstig, einfach aufgebaut und zuverlässig.

 

6. „MPU“ für Waffenbesitzer (alle 5a)
• Eine 5-jährige ärztliche Untersuchungspflicht als Maßnahme zur Terrorbekämpfung anzupreisen ist Volksverdummung! Welcher Terrorist wird hier wohl erfasst werden?
• Gewalttaten, die von Besitzern legaler Waffen mit diesen ausgeführt werden, sind verschwindend gering. Leider weisen die uns bekannten Statistiken den Anteil der Tötungsdelikte, die Besitzer legaler Waffen mit diesen begangen haben, seit 2007 nicht mehr aus. Im Mittel waren es bis dahin zwischen 20 und 30, davon über 2/3 im Affekt. Da insgesamt die Tötungsdelikte mit Schusswaffen seit 2003 zurückgehen, unterstellen wir, dass dies auch anteilig bei denen mit legalen Waffen so ist.
• Man kann davon ausgehen, dass Täter, die im Affekt handeln, so gut wie nie durch eine Untersuchung erfasst und damit von der Tat abgehalten werden können.
• Die polizeiliche Kriminalstatistik 2014 weist 664 Morde und 1491 Mal Totschlag u. Tötung auf Verlangen aus. Davon wurden laut diverser Statistiken 70 mit Schusswaffen begangen.
• Mit dieser Maßnahme würden rund 1,5 Mio. gesetzestreue Besitzer und Bürger (= Wähler) schikaniert und diskriminiert, ohne einen messbaren Nutzen erzielen zu können!

Allgemein besteht Einigkeit, dass wir vor allem ein Problem mit den illegalen Waffen haben. Es wird dem aber teilweise entgegnet: „Jede Illegale war mal Legal“.

Doch woher kommen die heute vorhandenen illegalen Waffen?

Da gibt es zwei Hauptwege:
1. Überbleibsel aus kriegerischen Auseinandersetzungen (WK2, Balkan, ...) also ehemaliges Staatseigentum
2. Illegal werden von einst legalen Waffen durch die Waffenrechtsverschärfungen seit 1972.
Wir haben heute keinen statistisch relevanten Weg von privaten, legalen Waffen in die Illegalität.

Sicher ist: Jede Rechtsverschärfung, insbesondere so unsinnige wie die derzeit Diskutierte, schafft erst einmal viele Illegale. Viele unbescholtene und gesetzestreue Bürger werden aus Unkenntnis zu Straftätern. Der, der Illegales vorhat, will gar keine legale Waffe.

 

Fazit:
Der vorliegende Entwurf zeigt deutlich:
• Er enthält keine einzige Maßnahme gegen Terrorismus.
• Er ist alleine gegen den legalen, privaten Waffenbesitz gerichtet.
• Die Zahl illegaler Waffen wird steigen und nicht abnehmen (Gaspistolen und Dekowaffen, die aus Unkenntnis oder mangels angemessener Entschädigung nicht gemeldet / abgegeben werden)
• Im Falle angemessener Entschädigungen stellt dies ein beachtliches Kostenrisiko dar ohne irgendeinen Zugewinn an Sicherheit
• Besitzer legaler Waffen (ca. 1,5 Mio. !), die heute schon sehr gut überwacht werden und sich ihrer Verantwortung absolut bewusst sind um Ihre Zuverlässigkeit nicht zu gefährden, würden durch die "MPU" als eine Personengruppe gebrandmarkt, die jetzt auch noch ärztlich "überwacht" werden muss. Hier besteht sicher eine reale Gefahr, dass nicht wenige sich modernen Rattenfängern wie z.B. AfD und Co. zuwenden. Alleine schon um ihren Unmut zum Ausdruck zu bringen.

Es ist derzeit wichtiger denn je, dass der europäische Gedanke nicht verloren geht. Wenn die EU aber nur als Belastung (keine Solidarität in der Flüchtlingskrise, neue/ sinnlose Gesetze zum Nachteil deutscher Bürger usw.) wahrgenommen wird, werden EU-Gegner auch in Deutschland weiteren Zulauf bekommen.